Leistungen der Krankenversicherung

Neben den Leistungen der Pflegeversicherung gibt es Leistungen nach dem SGB V, die durch die Krankenkassen bezahlt werden und durch Ihren Haus- bzw. Facharzt verordnet werden.

Solche Leistungen sind z.B.:

  • Verbandswechsel, Wundversorgung, Katheterwechsel
  • Blutdruckkontrollen
  • Medikamentengabe
  • Insulingaben, Blutzuckerkontrollen
  • Injektionen
  • Infusionstherapie und Portpflege
  • Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-hosen
  • Klysma/Einläufen
  • Versorgungen bei Trachealkanülen und PEG-Sonden
  • Anus praeter-/Stomaversorgung

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