Sie Versorgen oder Unterstützen Ihre/n Angehörige/n, Bekannte/n oder Nachbarn/in in der Häuslichkeit? Er oder Sie hat einen Pflegegrad? Dann haben Sie, beziehungsweise Ihr/e zu Pflegende Anspruch auf eine Beratungspflege.
Vielleicht haben Sie als Pflegegeldempfänger/in von Ihrer Pflegekasse auch schon Post bekommen, in der Sie aufgefordert werden, eine Pflegeberatung nachzuweisen.
Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, zum Beispiel über unser Kontaktformular oder telefonisch. Unser qualifiziertes Fachpersonal wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem werden wir gemeinsam versuchen, Wege für eine optimale Versorgung für Sie als zu Pflegende und/oder Pflegender zu finden. Selbstverständlich können Sie sich dann auch vor Ort mit allen weiteren Fragen, zum Beispiel in Bezug auf Pflegehilfsmittel oder Rechtliches, an unsere Kollegen wenden.